Ein wahrlich reisserischer Titel. Ich sehe wohl zu viel schlechte Filme. Erst gestern habe ich erfahren das Kollege Björn als Betreiber der Webseite Tonwelt.de und der gleichnamigen Sendung auf Radio Tonkuhle abgemahnt wurde. Ihm wurde aus markenrechtlichen Gründen die weitere Verwendung des Namens Tonwelt für Radiosendungen untersagt und zur Aufgabe der gleichnamigen Web-Domain aufgefordert. Die Vampire sind unter uns. Zum einen kriege ich natürlich bei Abmahnungen grundsätzlich das große Kotzen (David gegen Goliath), kenne mich aber leider in dieser recht komplizierten Materie nicht so gut aus, um das rechtlich abschliessend zu bewerten. Ägerlich für Björn ist es allemal, den ein neuer Name muss her, neu Domäne und so weiter und sofort. Ärgerliche Sache.
Mein Kentnisstand war bisher folgender, und jetzt zitiere ich:
Unternehmensnamen (in diesem Fall Tonwelt) sind nach § 5 des Markengesetzes als “geschäftliche Bezeichnungen” automatisch geschützt: Das Recht an diesem Namen hat, wer ihn zuerst öffentlich oder “im geschäftlichen Verkehr” – zum Beispiel auf einem Geschäftsbrief – benützt. Eine irgendwie geartete Anmeldung oder eine Titelschutzanzeige ist dazu nicht nötig. Benutzt jemand anders denselben oder einen verwechselbar ähnlichen Namen, so kann man ihm das verbieten lassen – sofern denn wirklich Verwechslungsgefahr besteht.
Würde sich also ein freies Theater in Hildesheim “Theaterwerkstatt” nennen, so könnte die Theaterwerkstatt im benachbarten Hannover ihr das im Zweifelsfall untersagen, da sie ihre Produktionen auch im Umkreis von Hannover aufführt. Die Fotoagentur Novum dagegen konnte nicht verhindern, dass eine Grafikzeitschrift sich ebenfalls “Novum” nannte, da wegen der unterschiedlichen Geschäftsbereiche keine Verwechslungsgefahr bestand. In Zweifelsfällen sollte man lieber vorher miteinander reden als hinterher miteinander streiten.
Einen stärkeren Schutz als den Schutz “geschäftlicher Bezeichnungen” nach dem Markengesetz gibt es nicht. Auch eine Markenanmeldung bringt da nicht mehr: Der Markenschutz kann niemals den Namensschutz einer schon früher benutzten Unternehmensbezeichnung außer Kraft setzen.
Zitat via Ratgeber Freie Kunst und Medien
Nun weiss ich nicht ob der Begriff Tonwelt eine Eigenschöpfung Björns ist. Glaube ich zwar eher nicht, sollte dieser Begriff von ihm aber erstmalig (das war so ca. 2004) für seine Radiosendung auf Radio Tonkuhle und besagte Webseite genutzt worden sein, müsste die Sache nach obiger Annahme bewertet werden. Und ob mit einer Tonwelt Sendung tatsächlich ein Schaden für angeblichen Rechteinhaber besteht. Naja. Wahrscheinlich sind sie nur scharf auf die Domäne.
Björn schreibt auf seiner MySpace-Seite: “Nach ausführlichen Gesprächen mit meinem Anwalt, habe ich mich entschlossen, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, bei dem ich im schlimmsten Fall Kosten im höheren 4-stelligen Bereich zu tragen hätte. Zuviel für ein reines Hobby-Projekt, das ohnehin nur kostet. Die Website ist bereits abgeschaltet, die Sendung läuft heute erstmals unter anderem Namen (bzw. noch ohne richtigen Namen). Ein neuer Name wird gesucht, Vorschläge sind willkommen”.
Wenn, und so hat es den Anschein, die klagende Firma schon vorher den Namen Tonwelt genutzt hat, dann sieht es so aus, als hätte Björn zu Recht die Flinte ins Korn geworfen. Will sagen, das die Abmahnung und das Verlangen auf Abtretung des Names “Tonwelt” zwar “gemein” ist, aber so spielt das Leben. Wer eine Idee für`ne coolen Namen hat. Her damit. Musikalisch geht die Sache in Richtung Elektro-Pop, Darkwave, EBM und Gothic.







Erste Version der Website bei Archive ist Nov. 2003.
http://web.archive.org/web/*/http://www.tonwelt.de
Aber da er es ja verständlicherweise auf keinen Rechtsstreit ankommen lässt, ist das wohl obsolet.
Namensvorschläge?
Hm. Welt der Klänge?
Merkwürdig ist, dass die 5 Jahre brauchten um sich gestört zu fühlen – denke, die brauchen eher Geld, dann wird eben abgemahnt. In die Hölle mit denen!
Als neuen Namen würde ich auch in Richtung des alten etwas nehmen. So ist eine Neu-Zuordnung erheblich einfacher, denke ich.
Wie tux bereits vorschlug, kann man “Ton” mit “Klang” ersetzen: Klangwelt. Oder einfach “Welt” ersetzen: Tonwelle. So viele Möglichkeiten.
Schallwelt wäre auch knuffig. Aber nicht, dass Peter dann Björn abmahnt. ;)
Da kannst Du aber einen drauf lassen. Auch wenn ich dafür in die Hölle komme, ich würde dem Björn den Arsch wegklagen
http://web.archive.org/web/ kannte ich noch nicht. Und die Kontrahenten waren mit http://www.tonwelt.com ca 5 Monate später online …
Schlechte Verlierer also.
Und die machen noch nicht einmal Radio – die waren wahrscheinlich nur auf die Domain scharf.
Empfehlung: Hölle, Sämtliche Vorstufen der Hölle (siehe Dante) und als Bonus: Mögen sich rund 1000.000 Kamelflöhe in ihrem Rumpfende auf ewiglich versammeln …
Danke an Peter und alle Kommentatoren für die Anteilnahme. Ich selbst war die letzten Wochen eher sprachlos vor lauter Frust, daher erst jetzt ein Kommentar zur Sache. Eure bisherigen Vermutungen treffen den Sachverhalt aber schon ganz gut.
Tonwelt ist mir im April 2003 beim Brainstorming eingefallen, irgendwas mit Welt und Musik/Klängen/Tönen sollte es sein. Ich habe dann gesehen, dass es ein seit Jahrzehnten in der Musikliteratur benutzter Begriff ist und war seitdem auch davon ausgegangen, dass es unter die generischen Begriffe fällt, die man nicht schützen kann. Web-Seitig war ich im April 2003 der erste, aber es nützt mir nicht viel, da man mir mit der Abmahnung natürlich auch Belege für die Verwendung des Namens T*nwelt durch besagte Firma seit 2001 auf Rechnungen, in Werbeanzeigen usw. vorgelegt hat. Insgesamt eher dünne Beweise, da dort eigentlich von T*nweltstudi*s die Rede ist. Auch ist die Überschneidung allenfalls unter dem Aspekt “Audioproduktion” vorhanden. Aber man kann sich drehen und wenden wie man will, es hat schon viele “Fehlurteile” bei diesem Thema gegeben und bei einem wirtschaftsfreundlichen Richter hätte das ganze für mich böse ausgehen können. Und der Markeneintrag existiert jetzt nun mal (erst seit März 2009 übrigens). Meine Rechtsschutzversicherung hat mir auch nur freundlich mitgeteilt, dass Patent- und Markensachen ausgeschlossen sind, das war es also mit der Unterstützung.
Immerhin sind durch mein schnelles Einlenken die ursprünglich verlangten Gebühren von 2200 Euro vom Tisch. Dennoch hat man mich auch nach der zügigen Domainübergabe und freiwilligen Verzichtserklärung noch durch fortgesetztes Drohen mit der gerichtlichen Klärung zur Unterzeichnung der Strafbewährten Unterlassungserklärung gezwungen. Es ging also nicht allein um die Domain und ich muss jetzt ganz vorsichtig sein, dass ich das Wort T*nwelt nun nicht mehr im falschen Zusammenhang verwende. Und daher als nächstes vorsichtshalber auch noch das Myspace-Profil aufgeben, da ich den Link nicht mehr geändert bekomme. Zwar mache ich das ganze als Privatmann und bin damit eigentlich aus dem Schneider. Aber auch da kann ich mir nicht sicher sein, dass eine öffentliche Radioshow als Privatsache gesehen wird. Mein Anwalt fand allein schon meine Web-Auftritt ein bisschen zu professionell. In diesem Fall habe ich mich natürlich nicht über solches Lob freuen können, aber all das hat mich letztlich bewogen, es nicht darauf ankommen zu lassen.
Der Kollege von tonwelt.ch hatte übrigens auch Stress. Schon ein paar Wochen vor mir, weil der Markeneintrag in der Schweiz vielleicht schneller ging. Aber er hat seine Domain bisher nicht abgeben müssen.
Es gibt jetzt übrigens einen neuen Namen, der dem bisherigen tatsächlich ähnlich ist. Die Sendung heißt jetzt Tonstörung, der neue Link ist http://www.tonstoerung.info
Es gab bis 2002 eine gleichnamige Sendung auf Radio Okerwelle in Braunschweig, daher habe ich diesen 2004 noch nicht für die Sendung verwenden wollen, obwohl es damals einer meiner Favoriten war. Und es gibt diverse Bands, die sich so nennen oder genannt haben. Von daher hoffe ich, dass dieser Name nun beliebig und generisch genug ist. Ein besonders schöner Vorschlag aus meiner Hörerschaft war übrigens Tonwald